Geschäftsbedingungen für Mieträder
§ 1 Allgemeines
(1) Rad am Bahnhof stellt den Mietern hochwertige und komfortable Fahrräder, Pedelecs und Lasten-Pedelecs zur Verfügung. Die Fahrzeuge werden regelmäßig überprüft sowie gewartet und befinden sich in gereinigtem, fahrbereitem und verkehrssicherem Zustand. Der Mieter erkennt durch die Übernahme der vermieteten Fahrräder an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Sollten Mängel vorhanden sein, werden diese auf dem Mietvertrag bei Übergabe vermerkt.
(2) Die Fahrräder sind von den Mietern sorgsam und pfleglich zu behandeln. Pedelecs und Lasten-Pedelecs werden mit vollem Akku bei Mietbeginn zur Verfügung gestellt. Die Akkuleistung reicht – abhängig von der Beanspruchung und der Stufe der Motorunterstützung – für ca. 80 km bei Pedelecs und für ca. 50 km bei Lasten-Pedelecs.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner
(1) Durch das Absenden der Buchung im Buchungsportal schließt der Mieter einen rechtsverbindlichen Vertrag mit Rad am Bahnhof als Vermieter über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab und erkennt gleichzeitig auch die Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Vermieter allein maßgeblich an. Vertragspartner ist in jedem Fall und ausschließlich die im Vertrag genannte Person. Das Mindestalter beträgt in jedem Fall 18 Jahre. Eine Weitervermietung oder Untervermietung des Mietfahrzeugs ist wie auch eine Überlassung an Dritte unzulässig. Der Vertragspartner haftet auch im Falle der Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte. Die Miete mehrerer Fahrzeuge durch eine Person ist zulässig. Der Vermieter kann in Sonderfällen die Personalien aller Mieter einfordern.
(2) Der Mieter hat sich bei Abholung des Mietfahrzeugs durch einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung zu autorisieren.
§ 3 Nutzung der Fahrräder
(1) Die Nutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter darf die Fahrräder nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Eigenmächtige Manipulationen an den Fahrrädern sind ausdrücklich untersagt.
(2) Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand, der bei Übergabe bestand, zurückzugeben. Dabei bleibt der normale Verschleiß, der durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Fahrräder entstanden ist, außer Betracht. Der Mieter haftet für Diebstahl und alle Beschädigungen von der Übergabe bis zur Rückgabe des Fahrzeugs. Die Haftung erstreckt sich auf den Schaden, Schadennebenkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung und Mietausfall. Ansprüche sind vom Vermieter bei der Rückgabe geltend zu machen.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auftretende Mängel und Schäden bei der Rückgabe des Fahrzeugs dem Vermieter mitzuteilen.
(4) Die Steuereinheit und Display der Pedelecs und Lasten-Pedelecs sind bei Nichtbenutzung immer abzunehmen und sicher zu verwahren.
(5) Bei Diebstahl oder Unfall ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei Diebstahl ist regelmäßig die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und der Diebstahl anzuzeigen. Bei einem Unfall ist bei Sach- oder Personenschaden die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und der Unfall anzuzeigen und aufzunehmen. Der Mieter hat in jedem Falle die Daten der Unfallbeteiligten, eine Unfallschilderung, die zuständige Polizeidienststelle und deren Aktenzeichen dem Vermieter mitzuteilen.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, das von ihm gemietete Rad geeignet gegen Diebstahl zu sichern. Bei Verlust haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Fahrräder zum Zeitwert, wobei der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen ist. Die Bestätigung der Anzeige muss dem Vermieter vorgelegt werden.
(7) Bei starker Verschmutzung der Fahrräder werden dem Mieter die Reinigungskosten in Höhe von 20 € pro Fahrrad in Rechnung gestellt.
(8) Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Bei Mietzeitüberschreitung ohne Absprache werden dem Mieter gegenüber Aufwendungen zur Auffindung und Sicherstellung der Fahrräder/Zubehör-Gegenstände geltend gemacht, mindestens aber 20 €. Bei vorzeitiger Rückgabe wird die Mietgebühr nicht anteilig zurückerstattet.
(9) Wird der Rückgabetermin um mehr als 24 Stunden überzogen, werden zivilrechtliche Schritte eingeleitet.
§ 4 Versicherung
(1) Für alle normalen Fahrräder und Pedelecs bestehen keine Versicherungen. Informieren Sie sich daher bitte, ob in Ihrer Hausrat-Versicherungen ein Schutz für Miet- oder Leihartikel enthalten ist.
(2) Für die Lasten-Pedelecs bestehen Vollkasko-Versicherungen gegen Beschädigungen und Vandalismus mit einer Selbstbeteiligung von 150 € pro Fall. Diese sind im Mietpreis bereits enthalten. Bei Diebstahl liegt die Selbstbeteiligung bei 1000 €.
Es gilt die jeweils aktuelle aushängende Tarifliste.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Lüneburg.